Informationen zum "Hausbesuch" der neuen GOT von 2022, Ziffer 40
Laut neuer GOT ist von Tierärzten bei der ambulanten Versorgung von Pferden (ausgenommen Zuchttiere von Landwirten) zusätzlich zum Wegegeld eine sogenannte "Hausbesuchsgebühr" in Höhe von 34,50 € netto in Rechnung zu stellen ...